Betreuungsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und dem Tiersitter wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten Vereinbarungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Betreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Vereinbarungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit dem Tiersitter einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Vereinbarungen einverstanden.
1.2 Der Hundehalter versichert, dass der von ihm übergebene Hund sein Eigentum ist.
Für Hunde, die in die Betreuung aufgenommen werden, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Kopie vom Haftpflichtversicherungsschein und der Impfpass sind beim Erstbesuch zur Einsicht mitzubringen.
1.3 Der Tiersitter gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf einem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf bzw. führt den zu betreuenden Hund angeleint (Schlepp- /Flexileine) spazieren.
1.4 Der Hundehalter wird durch den Tiersitter unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Hundesitter der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass der Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Falls der Hundehalter nicht erreichbar ist, handelt der Hundesitter nach Anweisungen der von Ihnen angegebenen Notfallperson oder nach eigenem Ermessen.
1.5 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung vom Tiersitter eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich schriftlich im Anmeldebogen anzugeben.
1.6 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde und / oder eigene vorhandene Hunde des Tiersitters bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
2. Tierarztkosten/Tierheim
2.1 Im akuten Krankheitsfall wird der Hundehalter umgehend vom Hundesitter informiert. Falls der Hundehalter nicht erreichbar ist, handelt der Hundesitter nach eigenem Ermessen im Sinne des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten (Tierarzt, Zeitaufwand, km-Entschädigung) werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Hundesitter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Tiersitter übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund folgende gültige Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache). Der Pensionsgast sollte mit einer Flohprophylaxe behandelt und muss mindestens halbjährlich entwurmt werden.
2.3 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses dem Tiersitter verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
2.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Der Tiersitter übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundebesitzer die Kosten der Behandlung einschließlich der Behandlung aller weiteren angesteckten Hunde und der Kosten einer möglichen erforderlichen Desinfektion der Pension.
2.5 Bei Verdacht auf eine Erkrankung oder Läufigkeit während der Betreuung, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und einzeln zu halten. Die Hundebetreuung behält sich ebenfalls nach eigenem Ermessen vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schäden von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwenden. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
3. Preise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungsbetrag im Voraus zu entrichten.
Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind bindend einzuhalten, ein Bringen und Abholen der Hunde außerhalb der vereinbarten Zeit wird gesondert berechnet.
3.2 Die Anmeldung wird nach Eingang des Buchungsformulars verbindlich. Nach Eingang des Buchungsformulars erhalten Sie eine Rechnung über die Betreuungsgebühr. Anmeldungen per Online-Betreuungsformular, Mail, SMS oder WhatsApp sind auch ohne Unterschrift für den Hundehalter bindend.
3.3 Eine Stornierung bzw. Kündigung ist schriftlich gegenüber der Hundebetreuung anzuzeigen.
Bei Absagen über 8 Wochen vor Betreuungstermin erhalten Sie den bezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 35 Euro zurück. Bei Absage eines gebuchten Platzes zwischen 8 und 4 Wochen werden 50% der Gebühr , bei Absage zwischen 2 und 4 Wochen werden 80% der Gebühr berechnet. Bei Absagen unter 14 Tagen erfolgt keine Erstattung. Der jeweilige Preis wird im Voraus und per Überweisung zur Anweisung gebracht. Zusätzlich entstandene Leistungen wie z.B. ein erforderlicher Tierarztbesuchen und Tierklinikaufenthalten, erhöhter Pflegeaufwand oder Verlängerung der Betreuungszeit sind bei Abholung in bar zu bezahlen.
4. Rechte an Fotos und Filmaufnahmen
Wir behalten uns das Recht vor, Fotos und Filmaufnahmen, die während des Aufenthaltes des Hundes entstehen, zu veröffentlichen und für Schulungszwecke zu verwenden, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftung
Der Tiersitter schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.